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Zusätzliches Weihnachts geld durch Frei beträge
Das Weihnachtsgeld als Sonderzahlung am Jahresende ist voll steuerpflichtig. Für Einmalzahlungen wie das Weihnachtsgeld wird die Lohnsteuer nach der Jahreslohnsteuertabelle ermittelt. Durch diese besondere Art der Steuerberechnung bleibt oft weniger vom Weihnachtsgeld übrig, als erwartet. Das Weihnachtsgeld gehört steuerlich zu den sonstigen Bezügen. Sonstige Bezüge sind alle Lohnzahlungen, die keinen laufenden Arbeitslohn darstellen.
